Laut Aussage von Frau Dr. Wolf stellt man in Zukunft sein Promotionsthema dem Promotionsausschuss vor und der Ausschuss entscheidet,
ob die formalen Voraussetzungen (Universitätsdiplom, Master) erfüllt sind,
ob möglicherweise noch zusätzliche Leistungen (bei FH Diplom, nicht ausreichender Bewertung der Masterarbeit etc.) erbracht werden müssen und
ob die Arbeit angenommen wird.
Diese Änderung soll allen Kandidaten die Sicherheit geben, dass das Promotionsverfahren auch ohne spätere Probleme abgeschlossen werden kann.
Zulassungsverfahren
Was ist daran neu? Wie war es vorher?
Vorher hat man sein Thema
Vorher hat man sein Thema einfach beim betreuenden Prof "angemenldet". Die zu erfüllenden Zulassungsbedingungen wurden erst bei Abgabe geprüft. Dabei gab es anscheinend böses Erwachen für einige, die z.B. den falschen Hochschulabschluss hatten..
Nun ist es umgekehrt: erst wenn alle Zulassungsbedingungen erfült sind, wird man angenommen..